Riester und Rürüp-Rente: Was lohnt sich für Sie?

Die Riester- und auch die Rürup-Rente gehören zu den staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten. Sie unterscheiden sich jedoch hinsichtlich der Förderung und Auszahlung als auch bei den Zugangsvoraussetzungen. Die Experten der FU Finanz-Union Vermittlungs AG erklären deshalb, für wen die Riester- oder Rürüp-Rente geeignet ist, welche Fördermöglichkeiten diese bieten und wie Sie Riester und Rürüp in Ihre Altersvorsorge optimal einbinden können.

Bereits seit 2002 gibt es die Riester-Rente. Die Rürup-Rente folgte dann in 2005. Eingeführt wurden die beiden staatlich geförderten Vorsorgeprodukte im Zuge der Absenkung des Rentenniveaus. Ziel von Riester und Rürüp ist es, die Verbraucher durch Fördermöglichkeiten sowie Steuervorteile zum Abschluss einer Altersvorsorge zu motivieren und sie dabei zu unterstützen. 

Doch trotz des gemeinsamen Ziels, unterscheiden sich die beiden Altersvorsorgeprodukte in vielen Punkten.

Die Riester-Rente

Die Riester-Rente unterstützt den Verbraucher, indem Zulagen und Steuervorteile gewährt werden. Tendenziell lohnt sich die Riester-Rente für jeden Verbraucher, der in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Insbesondere für Familien oder Alleinerziehende ist diese durch die durch die Kinderzulagen interessant. Im Zuge der Riester-Förderung gibt es dabei zwei verschiedene Arten der Zulagen, die dem jeweiligen Riester-Vertrag gutgeschrieben werden:

  • Die Grundzulage: Jeder Versicherte erhält jährlich 154 Euro als Zulage.
  • Die Kinderzulage: Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden liegt die Zulage bei 185 Euro/Jahr, für Kinder die nach 2008 geboren wurden bei 300 Euro/Jahr. Die Zulage bekommt man für alle kindergeldberechtigten Kinder.
  • Der Berufseinsteigerbonus: Sparer erhalten einmalig 200 Euro, sofern sie im Jahr des Abschlusses noch keine 25 Jahre alt sind.

Um die Zulagen zu erhalten, müssen diese jährlich vom Versicherer bei der Zulagenstelle für Altersvermögen beantragt werden. Wenn 4 % des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres in den Riestervertrag eingezahlt werden, erhält der Sparer die volle Zulage.

Auch steuerlich können die gezahlten Riesterbeiträge geltend gemacht werden. Die Höhe der steuerlichen Ersparnis ist unter anderem abhängig vom Einkommen, vom Familienstand und von der Anzahl der Kinder. Pro Jahr können maximal 2.100 Euro, abzüglich der Zulagen, steuerlich abgesetzt werden.

Wichtig ist es deshalb, sich individuell beraten zu lassen, denn die perfekte Riester-Rente gibt es nicht von der Stange.

Die Rürüp-Rente

Neben der Riester-Rente gibt es außerdem noch die Rürüp-Rente als staatlich geförderte Altersvorsorgemöglichkeit. Anders als die Riester-Rente, richtet sich diese auch an Personengruppen wie Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und kommt insbesondere Gutverdienern entgegen. Die Rürup-Rente fördert der Staat ausschließlich über hohe steuerliche Abzugsmöglichkeiten der geleisteten Beiträge.

Allgemein lässt sich sagen, dass je höher der persönliche Steuersatz ist, desto stärker macht sich der Sonderausgabenabzug bemerkbar. Aktuell werden dabei vom Finanzamt 84 Prozent der Beiträge angerechnet. Ab 2025 berücksichtigt das Finanzamt sogar die kompletten Einzahlungen bis zum anrechenbaren Höchstbetrag. Für das Jahr 2017 können Versicherte eingezahlte Beiträge von bis zu 23.362 Euro in der Steuererklärung angeben, Ehepaare haben die Möglichkeit,  Beiträge von bis zu 46.724 Euro beim Finanzamt zu melden. Unter den Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug fallen allerdings auch Beiträge, die in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt worden sind. Diese müssen vom Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug abgezogen werden.

Auch bei dem Abschluss einer Rürüp-Rentenversicherung sollten Sie sich umfangreich beraten lassen.

Vor- und Nachteile der Riester- und Rürüp-Rente

Während die Riester- und Rürüp-Rente damit bereits einige fundamentale Unterschiede haben, stellt sich natürlich die Frage, welche Versicherung man als Verbraucher nun abschließen sollte. Zuerst einmal sollte hierfür geprüft werden, ob die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen stimmen. Die Rürup-Rente kann jeder abschließen, die Riester-Rente nur Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. mittelbar zulagenberechtigte Personen, wie zum Beispiel Hausfrauen oder -männer. Während bei der Riester-Rente ein Mindesteigenbetrag gezahlt werden muss, um die Förderung zu erhalten, kann der Verbraucher in die Rürüp-Rente das Geld einzahlen, was er noch übrig hat.  

In der Auszahlungsphase wird die Rürup-Rente außerdem als lebenslange Rente ausgezahlt, während bei der Riester-Rente der Sparer auch eine Kapitalauszahlung in Höhe von 30 % wählen kann, die restliche Summe wird als lebenslange Rente ausgezahlt.

Die Rürup- und Riester-Rente bieten jeweils Vor- und Nachteile, die genau geprüft werden sollten. Vor dem Abschluss einer Versicherung empfiehlt es sich ausführlich beraten zu lassen, inwiefern die beiden staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte sich für einen lohnen. Außerdem sollten nicht nur die Riester- und Rürüp-Rente in Betracht gezogen werden, sondern auch weitere, private Altersvorsorgeformen berücksichtigt werden.

Die Experten der FU Finanz-Union Vermittlungs AG beraten Sie kompetent zu sämtlichen Formen der Altersvorsorge. Dabei gehen wir im persönlichen Gespräch individuell auf Ihre Wünsche und Planungen ein, um anschließend die passenden Lösungen für Sie zu finden und Sie optimal abzusichern. Kontaktieren Sie uns einfach.