Versicherungen, Finanzierungen und Immobilien: Das ändert sich ab dem 1.1.2017

Das neue Jahr bringt einige Überraschungen mit sich. Auch im Versicherungs-, Finanzierungs- und Immobilienbereich ändert sich jede Menge, denn zahlreiche Gesetzesänderungen und neue Gesetze treten in Kraft. Viele der Neuregelungen bringen dabei Vorteile für Sie mit sich, bei anderen heißt es hingegen genau hinschauen. Die FU Finanz-Union Vermittlungs AG informiert Sie darüber, wie Sie das Beste für sich herausholen können.

Rentenversicherung

Besonders interessant sind die Änderungen bei der Deutschen Rentenversicherung und für angehende Rentner. Hier steigt ab dem 1.1.2017 für alle Versicherten, die 1952 geboren wurden, die Altersgrenze für die Regelaltersrente auf 65 Jahre und sechs Monate. Für alle folgenden Geburtsjahrgänge erhöht sich das Eintrittsalter ebenfalls.

Auch wenn Beschäftigte damit immer länger arbeiten müssen, gibt es für diejenigen, die auch nach Erreichen der regulären Altersgrenze weiter beschäftigt bleiben, eine Neuerung. Ab sofort können während einer Beschäftigung eigene Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden, wodurch sich die Rente erhöht. Neben diesen beiden Punkten steigt in diesem Jahr zudem die Altersgrenze bei der abschlagsfreien Altersrente für langjährig Versicherte ab 63 (mit 45 Beitragsjahren) auf 63 Jahre und vier Monate. Betroffen sind hiervon Versicherte, die 1954 geboren wurden. Bei jüngeren Geburtsjahrgängen erhöht sich das Eintrittsalter um je zwei Monate. Wer 1964 oder später geboren wurde, muss damit bis 67 arbeiten.

Kranken- und Pflegeversicherung

Neben den bedeutenden Veränderungen bei der Rentenversicherung ändert sich auch bei den Kranken- und Pflegeversicherungen jede Menge ab dem 1.1. Versicherte sollten insbesondere bei der Beitragsbemessungs- und Verdienstgrenze genau hinschauen, denn diese werden 2017 angehoben. So wird die Beitragsbemessungsgrenze von 4.237,50 auf 4.350,00 Euro brutto im Monat / 52.200,00 Euro im Jahr) erhöht. Wer über diese Grenze kommt, muss mit Mehrkosten von 9,50 Euro im Monat rechnen. Um sich 2017 privat krankenversichern lassen zu können, gibt es außerdem eine neue Verdienstgrenze von 4.800,00 Euro im Monat. Damit muss ein Arbeitnehmer, der in die private Krankenversicherung wechseln möchte monatlich 112,50 Euro mehr verdienen als noch 2016.

Neben den Änderungen bei der Krankenversicherung, gibt es auch bei der Pflegeversicherung einige Neuerungen: Die drei Pflegestufen werden ab Januar durch fünf Pflegegrade ersetzt. Hierdurch erhalten viele Pflegebedürftige mehr Geld und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz werden mit Personen mit körperlichen Einschränkungen gleichgestellt. Dadurch werden Pflegepersonen in der Rentenversicherung besser abgesichert. Diese Neuerungen kommen dabei auch mit einer Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent sowie eine Erhöhung des Beitragssatzes für Kinderlose um 0,25 Prozentpunkte auf 2,8 Prozent.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Außerdem gibt es für all diejenigen, die überlegen eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, ab sofort Erhöhungen bei Neuabschlüssen. Der Grund hierfür ist, dass durch die Absenkung des Garantiezinses der Lebens- und Rentenversicherung von 1,25 auf 0,9 Prozent, die Versicherungen die Beiträge bei der Berufsunfähigkeitsversicherung erhöhen dürfen. Dies hat zur Folge, dass bei Vertragsabschluss 2017 die Beiträge um fünf Prozent bei einem Eintrittsalter von 25 Jahren, drei Prozent bei einem 35-jährigen und zwei Prozent bei einem 45-jährigen ansteigen. Dennoch ist die Absicherung der Arbeitskraft von enormer Wichtigkeit.

Veränderungen für Immobilienkäufer

Auch abseits des Versicherungssektors gibt es ab dem 1.1.2017 einige Neuerungen und Änderungen. So gibt es für Kreditnehmer in diesem Jahr erneut Verschärfungen bei der Darlehensvergabe. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll Instrumente bekommen, um die Kreditvergabe der Banken an Immobilienkäufer einzuschränken. Das Gesetz tritt voraussichtlich bis zum Sommer 2017 in Kraft. Es sieht beispielsweise im Fall einer Warnung vor einer Immobilienblase durch die Bundesbank Kreditobergrenzen im Verhältnis zum Einkommen und zu Mindesttilgungshöhen vor.

Somit gibt es 2017 jede Menge Änderungen, die man auf jeden Fall im Hinterkopf behalten sollte. Wir beraten Sie gerne, inwiefern Sie von den Änderungen und Neuerungen betroffen sind und worauf Sie achten müssen. Kontaktieren Sie uns einfach!



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