Gebäudeversicherung (Wohngebäudeversicherung): Grundlagen, Risiken und Leistungsbausteine
Ihre Vorteile
Was in der Gebäudeversicherung versichert ist
Versichert ist grundsätzlich das Gebäude in seinem festen Bestand. Dazu zählen typische gebäudebestandteile wie Dach, Wände, Fenster, Türen sowie fest installierte technische Anlagen. Der konkrete Umfang kann je nach versicherungsbedingungen variieren.
- Gebäudebestandteile: fest verbundene Bauteile und Installationen
- Nebengebäude: je nach Vertrag eingeschlossen oder gesondert zu berücksichtigen
- Photovoltaikanlage: kann als Bestandteil oder zusätzlicher Baustein geregelt sein
Abgrenzung: Gebäudeversicherung und weitere Versicherungsarten
Die Gebäudeversicherung deckt Schäden an der Gebäudesubstanz ab. Andere Versicherungsarten können ergänzend relevant sein, sind aber eigenständig geregelt und nicht identisch mit dem Gebäudeversicherungsschutz. Dazu zählen je nach Risikolage und rechtlichem Kontext etwa haftpflichtversicherung, rechtsschutzversicherung und unfallversicherung.
| Versicherungsart | Schutzgegenstand | Bezug zur Gebäudeversicherung |
|---|---|---|
| Gebäudeversicherung | Gebäudesubstanz und gebäudebestandteile | Kernschutz für das versicherungsgrundstück |
| Haftpflichtversicherung | Haftungsrisiken | Separate Absicherung, keine Gebäude-Sachdeckung |
| Rechtsschutzversicherung | Rechtliche Auseinandersetzungen | Eigenständiger Schutz, nicht Teil der Gebäudeversicherung |
| Unfallversicherung | Personenbezogene Unfallfolgen | Kein Sachschutz am Gebäude |
Versicherte Grundgefahren und typische Schadenbilder
Elementargefahren und Elementarschadenversicherung
Nicht alle Naturereignisse sind automatisch Bestandteil des Grundschutzes. Elementargefahren können als Erweiterung über eine elementarschadenversicherung abgesichert werden. Diese Ergänzung wird in den versicherungsbedingungen konkret beschrieben und kann den Schutz auf zusätzliche Naturereignisse ausweiten.
- Elementargefahren: Naturereignisse, die über die Grundgefahren hinausgehen
- Elementarschadenversicherung: vertraglicher Einschluss zur Erweiterung des Gebäudeschutzes
Unterversicherung als zentrales Vertragsrisiko
Ein wesentliches Thema in der Gebäudeversicherung ist die unterversicherung. Sie liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme nicht ausreicht, um den tatsächlichen Bedarf im Schadenfall abzudecken. Die Konsequenzen und Berechnungslogik werden in den versicherungsbedingungen festgelegt und können die Erstattungsleistung beeinflussen.
- Unterversicherung: mögliche Leistungskürzung, wenn die Versicherungssumme nicht angemessen ist
- Relevanz: insbesondere bei hohen Wiederherstellungskosten und umfangreichen Schäden an gebäudebestandteile
Erweiterungen: Nebengebäude und Photovoltaikanlage
Neben dem Hauptgebäude können auch nebengebäude sowie technische Anlagen wie eine photovoltaikanlage eine Rolle spielen. Ob und wie diese Bestandteile auf dem versicherungsgrundstück in den Schutz einbezogen sind, ergibt sich aus den versicherungsbedingungen.
- Nebengebäude: Einschluss abhängig vom Vertrag, teils separat zu deklarieren
- Photovoltaikanlage: Absicherung abhängig von Definition als Gebäudebestandteil oder Zusatzbaustein
Das versichern wir Ihnen
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Bewusst möchten wir Ihnen an dieser Stelle ein Versprechen geben: Wir handeln ausschließlich in Ihrem Interesse! Gegenüber Versicherungsanbietern bewahren wir eine respektvolle Neutralität, die uns Flexibilität, Vielseitigkeit und Transparenz ermöglicht.
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Auf dieser Grundlage werden wir unserem Anspruch, maßgeschneiderte Versorgungskonzepte und passende Produkte für Sie zusammenzustellen, gerecht.
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